Die Grundsteuerreform 2022

Nachdem die geltende Einheitsbewertung für die Grundsteuer 2018 als verfassungswidrig eingestuft wurde, fordert der Gesetzgeber mit dem Grundsteuerreformgesetz die Neufestsetzung der Grundsteuerwerte. Das heißt, rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland gilt es neu zu bewerten. Für 2022 ist der Abgabezeitraum fix auf 01.07.2022 - 31.10.2022 datiert. 

Hinzu kommen unvorhersehbare Herausforderungen wie unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland, Bundesmodell vs. eigenständige Regelung durch die Länder, Sonderregelungen bei kirchlichen Immobilien und die obligatorische digitale Einreichung

Durch laufende Pilotprojekte sind wir jedoch mit den entscheidenden Wegmarken bereits vertraut.

Alle für die Grundsteuer notwendigen Informationen von allen Immobilien zu erheben ist eine Aufgabe für Alle. 

Wir glauben, dass geht nur gemeinsam. Und mit der Hilfe von Software.

  

Für eine fristgerechte und vollständige Einreichung, sieht unser Weg deshalb vor:

bestehende Informationen zusammenzuführen und diese zur Vervollständigung bzw. zur Prüfung weiterzureichen. Getreu dem Motto: Die Arbeit auf so viele Schultern wie möglich verteilen und dabei so nah wie nötig an die Quelle. 

Dabei ist unser Ansatz kollaborativ und digitalisiert:

 

Statt einzelne ELSTER-Formulare auszufüllen, setzen wir auf ein massendatenoptimiertes Vorgehen

Unser Partner Taxy.io ist mit seiner Software SmartGrundsteuer Experte im Bereich der Steuersoftware. Dabei verbindet SmartGrundsteuer umfassendes steuerliches Know-how mit einer intuitiven, maximal automatisierten Nutzerführung und wurde daher 2021 mit dem anerkannten TAXCELLENCE-Award ausgezeichnet. 

Gemeinsam mit unserer Expertise und Erfahrung im Bereich des kirchlichen Immobilienmanagements und unserem starken Netzwerk haben wir mit Taxy.io eine umfassende, digitale Lösung zur wirtschaftlichen und effizienten Bewältigung kirchlicher Grundsteueraufgaben geschaffen. 

Fertig zur digitalen Einreichung:


Einfache Erfassung und grundsteuerspezifische Bewertung von Grundstücken

Automatische Abfrage der Bodenrichtwerte 

Bundesland-spezifische Regelungen integriert

Sonderregelungen bei Kirchenimmobilien berücksichtigt

Automatisierte Erstellung der Feststellungserklärung

Nutzen Sie unser Online-Seminar am 21.07.2022 mit unserem Partner ECOVIS um exklusiv steuerrechtliche Antworten auf Ihre Fragen rund um die Grundsteuerreform zu erhalten!

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

 

Mail: info(at)js-kips.de

Tel: 0951 700289-0

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular:


KIPS arbeitet gemeinsam an der Grundsteuer mit

Mit unserem Partner Ecovis haben wir zudem einen Experten im Bereich Immobilienbesteuerung an unserer Seite, welcher uns in diesem anspruchsvollen Thema Grundsteuerreform begleitet und uns in allen kundenspezifischen Fragestellungen unterstützt.


"Die KIPS GmbH hat uns bereits professionell und zuverlässig durch mehrere Projekte begleitet. Wir sind froh, dass uns KIPS auch bei der Datenaufbereitung für die Grundsteuerreform unterstützt, um für unsere Kirchengemeinden eine vollständige und fristgerechte Einreichung der Grundsteuererklärungen beim Finanzamt zu gewährleisten."

 

Christiane Schmitz, Bistum Aachen

Leiterin des Fachbereichs Liegenschaften Kirchengemeinden